Kosten
Je nachdem, wie Sie krankenversichert sind, läuft die Kostenübernahme für Ihre Behandlung unterschiedlich ab. Im Normalfall trifft eine von drei Möglichkeiten auf Sie zu:
1. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder die Beihilfestelle für Beamtinnen und Beamte
Jede private Krankenversicherung ist anders!
Erkundigen Sie sich unbedingt vorab, in welchem Stundenumfang Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Bei manchen Versicherungen muss nach den ersten fünf Sitzungen für die Bewilligung weiterer Stunden zunächst ein Antrag gestellt werden, bei dem ich Sie gerne unterstütze.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (Ausnahme: Hamburg und Schleswig-Holstein).
Das bedeutet konkret:
- Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 3 mal): 134,06€
- Probatorische Sitzung (bis zu 5 mal): 100,55€
- Psychotherapeutische Akutbehandlung (12 mal): 134,06€
- Psychotherapeutische Kurzzeittherapie (24 mal): 134,06€
- Psychotherapeutische Langzeittherapie (bis zu 80 mal, inkl. Kurzzeittherapie): 100,55€ (Faktor 2,3) bis 153,00€ (Faktor 3,5)
je nach Schweregrad bzw. Komplexität der Erkrankung und Aufwand der Behandlung.
2. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen
Zur Zeit ist die Kostenübernahme einer psychologischen Psychotherapie in meiner Praxis durch gesetzliche Krankenkassen leider nur in Ausnahmefällen möglich – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (mehr dazu hier).
3. Kosten selbst übernehmen
Natürlich sind Sie auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler willkommen!
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung auch nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell wird eine Einzelsitzung (50 Minuten) mit 131,15€ berechnet.