Kosten

Je nachdem, wie Sie krankenversichert sind, läuft die Kostenübernahme für Ihre Behandlung unterschiedlich ab. Im Normalfall trifft eine von drei Möglichkeiten auf Sie zu:

1. Kostenübernahme durch private Kranken­versicherungen oder die Beihilfestelle für Beamtinnen und Beamte

Jede private Kranken­versicherung ist anders!

Erkundigen Sie sich unbedingt vorab, in welchem Stunden­umfang Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Bei manchen Versicherungen muss nach den ersten fünf Sitzungen für die Bewilligung weiterer Stunden zunächst ein Antrag gestellt werden, bei dem ich Sie gerne unterstütze.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärzte­kammer, der Bundespsycho­therapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (Ausnahme: Hamburg und Schleswig-Holstein).

Das bedeutet konkret:

  • Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 3 mal): 134,06€
  • Probatorische Sitzung (bis zu 5 mal): 100,55€
  • Psychotherapeutische Akutbehandlung (12 mal): 134,06€
  • Psychotherapeutische Kurzzeittherapie (24 mal): 134,06€
  • Psychotherapeutische Langzeittherapie (bis zu 80 mal, inkl. Kurzzeittherapie): 100,55€ (Faktor 2,3) bis 153,00€ (Faktor 3,5)
    je nach Schweregrad bzw. Komplexität der Erkrankung und Aufwand der Behandlung.



2. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Kranken­versicherung nur in Ausnahmefällen

Zur Zeit ist die Kosten­übernahme einer psycho­logischen Psychotherapie in meiner Praxis durch gesetzliche Kranken­kassen leider nur in Ausnahmefällen möglich – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (mehr dazu hier).



3. Kosten selbst übernehmen

Natürlich sind Sie auch als Selbst­zahlerin oder Selbstzahler willkommen!

Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung auch nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell wird eine Einzelsitzung (50 Minuten) mit 131,15€ berechnet.